Steuerberatung mit Fokus auf Immobilien
Bestandsaufnahme und Ziele
Gute Steuerberatung beginnt mit einer zielgerichteten Bestandsaufnahme. Gemeinsam analysieren wir Deine aktuelle Situation als Immobilienunternehmer. In den ersten Gesprächen entwickeln wir eine gemeinsame Strategie für Deine Zukunft. Typische zentrale Fragestellungen könnten folgende Themenbereiche sein:
- Wie senke ich meine persönliche Steuerlast?
- Kann ich die Steuerlast meines Unternehmens senken?
- Wann ergibt eine Immobilien GmbH überhaupt Sinn?
- Soll ich zukünftige Objekte lieber privat oder in einer GmbH kaufen?
Nachdem wir diese und weitere Fragen geklärt haben, begleiten wir Dich langfristig in der Umsetzung deiner Steuer- und Vermögensstrategie.

Steuerberatung über die gesamte Wertschöpfungskette der Immobilie
Steuerberatung beginnt bereits vor Kauf der Immobilie
Ein Steuerberater sollte nicht erst mit der jährlichen Steuererklärung seine Arbeit für Immobilieninvestoren beginnen. Die Arbeit eines Steuerberaters, der das Beste für seine Mandanten rausholen will, beginnt bereits vor Kauf einer Immobilie. Typische Fragestellungen vor Kauf sind:
- Kaufe ich privat oder in einer anderen Struktur?
- Wie sieht eine gute Kaufpreisaufteilung aus?
- Kann mich der Steuerberater bei der Bankfinanzierung unterstützen?

Laufende Immobilienbesteuerung:
Auch in der laufenden Besteuerung von Immobilien gibt es eine Vielzahl von komplexen Fragestellungen, die es zu beantworten gilt, beispielsweise:
- Kann ich Erhaltungsaufwendungen nach Kauf der Immobilie sofort steuerlich absetzen?
- Kann ich umsatzsteuerpflichtig vermieten?
- Welche Möglichkeiten habe ich, die Abschreibung auf meine Immobilie zu erhöhen?
Steuerberatung bei Verkauf einer Immobilie
Der Verkauf einer Immobilie führt regelmäßig zu hohen Liquiditätszuflüssen. Gleichzeitig stecken im Immobilienvermögen in der Regel hohe stille Reserven, die bei der Veräußerung unter Umständen einer Besteuerung unterliegen. Unsere Beratung bei der Veräußerung von Immobilien fokussiert sich daher insbesondere auf die Erhaltung des Liquiditätszuflusses aus der Kaufpreiszahlung durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Du hast eine steuerliche Fragestellung rund um Immobilien oder Kapitalgesellschaften?
Die steuerliche Behandlung von Immobilieninvestitionen und die Besteuerung von Kapitalgesellschaften sind häufig komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Bereits kleine Unterschiede in der Gestaltung können erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast haben.
Unsere Kanzlei ist deshalb auf die Besteuerung von Immobilien und Kapitalgesellschaften spezialisiert.
Wenn Du Deine individuelle Situation besprechen willst oder Du konkrete Transaktionen im Bezug auf Immobilien oder Kapitalgesellschaften planst, sprich uns gerne an.
Immobilie privat oder in einer
Immobilien GmbH kaufen?
Immobilien erfreuen sich bei den Deutschen als erstrebenswertes Kapitalanlageobjekt. Sie versprechen im Regelfall eine solide Rendite über die Haltedauer bei gleichzeitigem Inflationsschutz auf die Anfangsinvestition.
Viele Immobilieninvestoren stellen sich jedoch früher oder später die Frage, was in ihrer individuellen Situation sinnvoller ist: Eine Immobilie besser privat oder über eine GmbH kaufen?
Hierbei handelt es sich wohl um eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Immobilienbesteuerung, denn diese Gestaltung hat sowohl Auswirkungen auf die laufende Besteuerung als auch auf die Besteuerung bei Veräußerung der Immobilie.
Aber nicht nur die individuelle Situation des Immobilieninvestors ist ausschlaggebend: Bei der Entscheidung, ob der Kauf privat oder über eine Immobilien GmbH erfolgen soll, müssen die Rahmendaten des Kaufobjektes selbst ebenfalls mit in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Dieser Blogbeitrag soll anhand verschiedener Beispiel-Szenarien einen Vergleich der Steuerlast zwischen privat gehaltenen Immobilien und Immobilien in einer Immobilien GmbH vornehmen.
zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Gewerblicher Grundstückshandel - Steuerfalle vermeiden
Grundsätzlich gehören der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von Immobilien zur privaten Vermögensverwaltung eines Steuerpflichtigen. Die Vermietungseinkünfte unterliegen § 21 EStG und die Veräußerung der Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei erfolgen.
Entscheidend für die Frage, ob der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung der Immobilien als private Vermögensverwaltung qualifiziert wird, ist die Haltedauer und die Nutzung sowie die Anzahl der Veräußerten Immobilien selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen (BFH X R 6 /15).
Die Qualifikation der Tätigkeit als gewerblicher Grundstückshandel hat erhebliche Folgen auf die Besteuerung, denn die zuvor im Privatvermögen gehaltenen Immobilien sind als rückwirkend steuerlich verstricktes Betriebsvermögen zu behandeln.
Der folgende Artikel befasst sich daher mit den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückhandels sowie mit den steuerlichen Folgen, sobald dieser vorliegt.
Zuletzt aktualisiert: August 2026
Steuerfreie Veräußerung von Immobilien aus dem Privatvermögen - Spekulationsfrist beachten
Wer plant, eine Immobilie aus dem Privatvermögen zu verkaufen, sollte sich besser früher als später mit dem Thema Spekulationsfrist bei Immobilienveräußerungen beschäftigen. Bei Nichtbeachtung der Spekulationsfrist drohen nämlich unter Umständen nicht einkalkulierte Steuerzahlungen.
Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber bei bestimmten Wirtschaftsgütern (beispielsweise Immobilien) eine Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt, wenn diese innerhalb einer bestimmten, vom Gesetz vorgegebenen Frist, veräußert werden. Bei Immobilien beträgt diese Frist grundsätzlich zehn Jahre, § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 22 Nr. 2 EStG.
Auch der BFH sieht die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Veräußerung innerhalb der typisierenden gesetzlichen Spekulationsfristen als gegeben an und verzichtet deshalb in entsprechenden Fällen auf eine gesonderte Prüfung (BFH IX R 38/11, BFH IX R 10/22). Die tatsächlichen Motive der Veräußerung seien dann irrelevant (BFH X R 66/92). [...]
Zuletzt aktualisiert: August 2026



