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Steuerberater mit Fokus auf 
Immobilien und Kapitalgesellschaften

Steuerberatung für Vermieter, Immobilieninvestoren, Immobilien GmbHs und operative Kapitalgesellschaften

Das Leistungsangebot: Immobilien und Kapitalgesellschaften

Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie. Aus diesem Grund haben wir uns als Steuerberater dazu entschieden, uns auf bestimmte Mandantengruppen zu spezialisieren. Die Fokussierung auf bestimmte Mandantengruppen ermöglicht es uns, tiefer in die Besonderheiten der Branche unserer Mandanten einzutauchen und damit die Qualität unserer Leistungen zu verbessern. Aktuell bieten wir Beratung für Immobilieneigentümer und vermögensverwaltende Gesellschaften sowie für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter an.

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Für Immobilieneigentümer und vermögensverwaltende Gesellschaften

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Für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter

Du hast eine steuerliche Fragestellung rund um Immobilien oder Kapitalgesellschaften?

Die steuerliche Behandlung von Immobilieninvestitionen und die Besteuerung von Kapitalgesellschaften sind häufig komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Bereits kleine Unterschiede in der Gestaltung können erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast haben.

Unsere Kanzlei ist deshalb auf die Besteuerung von Immobilien und Kapitalgesellschaften spezialisiert.

Wenn Du Deine individuelle Situation besprechen willst oder Du konkrete Transaktionen im Bezug auf  Immobilien oder Kapitalgesellschaften planst, sprich uns gerne an.

Meistgelesene Artikel aus dem Blog:

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Steuerfreie Veräußerung von Immobilien aus dem Privatvermögen - Spekulationsfrist beachten

Wer plant, eine Immobilie aus dem Privatvermögen zu verkaufen, sollte sich besser früher als später mit dem Thema Spekulationsfrist bei Immobilienveräußerungen beschäftigen. Bei Nichtbeachtung der Spekulationsfrist drohen nämlich unter Umständen nicht einkalkulierte Steuerzahlungen.

Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber bei bestimmten Wirtschaftsgütern (beispielsweise Immobilien) eine Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt, wenn diese innerhalb einer bestimmten, vom Gesetz vorgegebenen Frist, veräußert werden. Bei Immobilien beträgt diese Frist grundsätzlich zehn Jahre, § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 22 Nr. 2 EStG.

Auch der BFH sieht die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Veräußerung innerhalb der typisierenden gesetzlichen Spekulationsfristen als gegeben an und verzichtet deshalb in entsprechenden Fällen auf eine gesonderte Prüfung (BFH IX R 38/11, BFH IX R 10/22). Die tatsächlichen Motive der Veräußerung seien dann irrelevant (BFH X R 66/92). [...]

Zuletzt aktualisiert: August 2026

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Immobilie privat oder in einer
Immobilien GmbH kaufen?

Immobilien erfreuen sich bei den Deutschen als erstrebenswertes Kapitalanlageobjekt. Sie versprechen im Regelfall eine solide Rendite über die Haltedauer bei gleichzeitigem Inflationsschutz auf die Anfangsinvestition.

Viele Immobilieninvestoren stellen sich jedoch früher oder später die Frage, was in ihrer individuellen Situation sinnvoller ist: Eine Immobilie besser privat oder über eine GmbH kaufen? 

Hierbei handelt es sich wohl um eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Immobilienbesteuerung, denn diese Gestaltung hat sowohl Auswirkungen auf die laufende Besteuerung als auch auf die Besteuerung bei Veräußerung der Immobilie. 

Aber nicht nur die individuelle Situation des Immobilieninvestors ist ausschlaggebend: Bei der Entscheidung, ob der Kauf privat oder über eine Immobilien GmbH erfolgen soll, müssen die Rahmendaten des Kaufobjektes selbst ebenfalls mit in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Dieser Blogbeitrag soll anhand verschiedener Beispiel-Szenarien einen Vergleich der Steuerlast zwischen privat gehaltenen Immobilien und Immobilien in einer Immobilien GmbH vornehmen.

zuletzt aktualisiert: Juni 2026

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